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Kleinere Verletzungen oder Unfälle können jederzeit passieren. Aus diesem Grund gehört die Vorhaltung von Erste-Hilfe-Material zum Arbeitsschutz.
Das Erste-Hilfe-Material muß jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, geschüzt gegen schädigende Einflüsse (z.B. Verunreinigung), in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und ggf. erneuert werden.
Je nach Größe des Betriebes müssen nach der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 39/1,3 folgende Erste-Hilfe-Material Verbandkästen zur Verfügung stehen:
| DIN 13157 | DIN 13169 | |
|---|---|---|
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | ||
| bis 50 Beschäftigte | 1x | |
| 51 bis 300 Beschäftigte | 1x | |
| ab 301 (je 300 Beschäftigte) | 2x | |
| Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe | ||
| bis 20 Beschäftigte | 1x | |
| 21 bis 100 Beschäftigte | 1x | |
| ab 101 (je 100 Beschäftigte) | 2x | |
| Baustellen | ||
| bis 10 Beschäftigte | 1x | |
| 11 bis 50 Beschäftigte | 1x | |
| ab 51 (je 50 Beschäftigte) | 2x | |
| Übrige Betriebe | ||
| Außendienst-Montage, Service, kl. Baustellen | 1x | |
Verbrauchtes Verbandmaterial muß ersetzt und das restliche Material regelmäßig auf Vollständigkeit und etwaige Verfallsdaten (z.B. für Sterilprodukte, Handschuhe etc.) kontrolliert werden. Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen.
Zu Erste-Hilfe-Material zählen neben Verbandstoffen alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen dienen. In Betrieben sind mindestens diejenigen Verband- und Hilfsmittel vorrätig zu halten, die in einem großen Verbandkasten nach DIN 13 169 (Erste-Hilfe-Material Verbandkasten E) oder einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13 157 (Erste-Hilfe-Material Verbandkasten C) enthalten sind. Auch Verbandschränke sind möglich.